Prof. Dr. Thomas Beyer lehrt Recht in der Sozialen Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Forschungsschwerpunkte sind Strukturfragen des Sozialstaats und Grundsatzfragen der sozialstaatlichen Leistungserbringung. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Bayerischen Landespolitik sowie in der Arbeit von Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Organisationen der Sozialwirtschaft.